Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Honorarleistungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistung von OBSIDO GmbH Chauffeurservice, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.

2. Zustandekommen eines Vertrages
Einer Reservierung des gewünschten Fahrzeugs, die der Mieter im Internet bzw. via Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Angebotes der OBSIDO GmbH. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und bestätigt den Vertrag, im Original unterschrieben zurück, entsteht ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Ein Vertrag kommt dann ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung, auch via mail, zustande.

3. Beförderung
Die eigesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken ohne Chauffeur vermietet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann oder das Fahrzeug zweckentfremdet werden soll. Dass bedeutet, wenn eine Hochzeitsfahrt gebucht wurde, kann kein Junggesellen*innenabschied mit dem Fahrzeug gefeiert werden. Der Auftragnehmer kann in so einem Fall die Fahrt verweigern. Eine Rückerstattung des Beförderungshonorares erfolgt nicht. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder der eingesetzte Chauffeur berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Chauffeurs.
Die Kosten für Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, wie beispielsweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt nicht der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungs-, krankheitsbedingt oder wegen eines Defektes am Fahrzeug nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist. Der Auftraggeber hat bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen bestimmten Fahrzeugtyp. Die Fahrgäste haben sich an die Anweisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Anweisungen des Chauffeurs oder Auftragnehmers zuwider oder stellen eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur dazu berechtigt, betroffene Personen von der Beförderung auszuschließen. Stark alkoholisierte sowie stark verschmutzte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen!
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen. Zuwiderhandeln führt zu einer Entschädigungspauschale von 200,- € auf Seiten des Auftraggebers. Es ist nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer oder Chauffeur erlaubt, selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke in der Limousine zu konsumieren. Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache. Nicht bei der Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert. Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) von einem Fachmann/frau befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) am Fahrzeug gegen Wegfliegen gesichert werden.

4. Verzögerung
Die Höchstgeschwindigkeit der Limousinen mit Fahrgästen ist auf den Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und mit Blumenschmuck 50 km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso wie Wartezeiten bei einem Event, Restaurantbesuch, bei einer Trauungszeremonie sowie Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufenen Verzögerungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigenden Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn die Verzögerungen beruhen auf Verschulden des Auftragnehmers. Berechnet wird jede angefangene halbe Stunde. Geringfügige Überschreitung der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.

5. Zahlungsbedingungen/ Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers.
Berechnet wird grundsätzlich die Zeit sowie die gefahrenen Kilometer ab / bis Garage in 68782 Brühl.
In den jeweiligen Pauschalen ist der Chauffeur, sowie die Benzinkosten der entsprechend inkludierten Kilometer enthalten. Sonderwünsche werden, soweit möglich, separat und nach Aufwand berechnet.
Jede weitere angefangene halbe Std., die über die gebuchte Pauschale hinausgeht, wird mit 80 Euro berechnet.
Jeder Mehrkilometer über der gebuchten Pauschale wird mit 3,50 Euro berechnet.
Alle Preise und Pauschalen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

In den Angeboten, Paulschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Speisen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren und dergleichen nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber oder ersatzweise einer der beförderten Personen diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.
Nutzen der Auftraggeber oder die beförderten Personen gebuchte oder vereinbarte Leistungen nicht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. Für Sonderwünsche, soweit diese möglich sind, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein individuelles Angebot.
Bei Filmproduktionen und Fotoaufnahmen ist vom Mieter eine entsprechende Requisitenversicherung für den Zeitraum der Produktion abzuschließen und nachzuweisen.
Wird das Fahrzeug ohne Chauffeur für eine Produktion genutzt, darf das Fahrzeug ohne vorherige Abstimmung und Einverständnis mit dem Auftragnehmer nicht bewegt oder gefahren werden!
Bei einer verbindlich zugesagten Reservierung werden 30 % der gebuchten Honorarsumme als Anzahlung fällig.
30 Tage vor dem gebuchten Termin, muss der Restbetrag auf dem Konto der OBSIDO GmbH eingegangen sein.
Für alle Sonderwünsche oder zusätzlich entstehenden Kosten erhält der Auftraggeber eine separate Rechnung, welche innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig ist.

6. Vertragsstornierung
Bei einer Stornierung ihres gebuchten Termins bis 60 Tage vorher entstehen keine Kosten auf Seiten des Auftraggebers und Sie erhalten Ihre Anzahlung, abzüglich 25,- € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Bei Stornierung ab 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin werden 30%, also die geleistete Anzahlung, fällig.
Bei Stornierung oder bei Nichtantritt ab 29 Tage und weniger vor dem gebuchten Termin werden 90% der gesamten Kosten fällig. Es sei denn, die stornierte Buchung wird mit einer alternativen Buchung zum gleichen Termin ausgeglichen. Dann erhält der Auftraggeber die gesamten Kosten, bis auf 25,- € Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.
Bei vororganisierten und schon bestellten Sonderwünschen werden grundsätzlich 100% der entstandenen Kosten an den Auftraggeber berechnet und sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn diese von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung gilt das Ankunftsdatum bei uns.
Die Stornierung ist zu richten an:
OBSIDO GmbH, Lortzingstraße 17, D-68782 Brühl/ Baden, E-Mail: info@rolls-mieten.com

7. Rücktritt
Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderen Gründen, die eine sichere Personenbeförderung mit dem verwendeten Fahrzeug aus Sicht der Verantwortlichen der OBSIDO GmbH nicht gewährleistet, unmöglich wird. Der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste, eine ihm nach Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet wurden. Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer mehr als 60 Minuten verspätet an der vertraglich vereinbarten Startadresse eintrifft.

8. Haftung des Auftraggebers
Für Schäden am Fahrzeug, die durch Befestigungsarten, herausstehender Blumendrähte oder ähnlichem entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung des Fahrzeuges durch Ihn und die beförderten Personen. Sollten am Fahrzeug durch Einfluss des Auftraggebers oder der beförderten Personen Schäden an der Karosserie, dem Lack, dem Interior oder dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden in voller Höhe. Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten je nach Aufwand, mindestens 500,- € zuzgl.. MwSt.fällig.
Des Weiteren können Folgekosten durch Fahrtenausfall bzw. erhöhtem Reinigungsaufwand durch Verunreinigungen auch von Konfettipistolen/ Konfettibonbons oder Ähnlichem entstehen.
Entstandene Außenreinigungsarbeiten am Fahrzeug, die auf den Auftraggeber, Gäste des Auftraggebers oder die beförderten Personen zurückzuführen sind, werden mit mindestens 200,- € zuzgl. MwSt., beziehungsweise in der entstandenen Höhe berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

9. Haftung des Auftragnehmers
Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeugs durch technischen oder physischen Defekt, Unwetter, Hochwasser, Schneefall, Glatteis oder ab Windstärke 9 (Sturm) usw. beschränkt sich lediglich auf die vollständige Erstattung des bereits bezahlten Fahrpreises.

Der Auftragnehmer kann des Weiteren nicht für die folgenden Ereignisse haftbar gemacht werden:
-Organisation sowie Kostenübernahme eines Ersatzfahrzeuges
-Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden”
-Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck
Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Chauffeurs, zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber nur, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,- € je Ereignis und geschädigte Person begrenzt.

10. Fotorechte
Sollten Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht werden, erklärt sich Auftraggeber und die jeweils betroffenen Personen mit der Veröffentlichung der Bilder auf unserer Website sowie Social Media-Kanälen einverstanden.
Der Auftraggeber oder betroffene Personen können jederzeit der Veröffentlichung widersprechen.

11. Gerichtsstand
Mannheim

12. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einer Klausel dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.